Errichtungsbeschluss in Sichtweite

Offensichtlich befindet sich ein Antrag zu Errichtung eines Mahnmals für die Opfer der Kommunistischen Gewaltherrschaft in der Phase der Schlussabstimmung zwischen den Parteien der Berliner Koalition. 

 

Sogar ein Termin für die Verabschiedung dieses Antrages ist bereits ins Auge gefasst worden. 

 

Mit diesem Antrag würde der Bundestag, im Falle, dass er tatsächlich beschlossen wird, die Diskussion um das Ob und Überhaupt eines solchen Mahnmals beenden. Ab nun würde es in den weiteren Debatten nur noch um die Frage gehen, wie es aussehen soll, wie es ausgestattet wird, was es kosten darf, und wo es stehen soll. Daher kann man diesen Antrag mit Fug und Recht als Errichtungsbeschluss bezeichnen. 

 

Offenbar haben sich die verantwortlichen Berichterstatter unmittelbar nach dem Fachgespräch im Kulturausschuss zusammengesetzt und einen dreiseitigen Antrag für die Errichtung des Mahnmals formuliert. Dieser ist den für die Beschlussfassung notwendigen Institutionen zugeleitet worden, von denen wohl niemand ernsthafte Bedenken angemeldet hat. Zur Zeit geht es um Formulierungen. Der Antrag befindet sich nurmehr in einer Art Feinabstimmung, wie es bei jeder Beschlussfassung der Legislative üblich und normal ist.

 

Daher kann mit einiger Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode zu diesem echten Durchbruch in der politischen Mahnmaldebatte kommen wird. 

 

Mit diesem Errichtungsbeschluss wird die Debatte um das Mahnmal nicht aufhören, aber sie wird auf einer höheren Ebene fortgeführt. 

 

Und für die Opfer des Kommunismus in Deutschland bedeutet dies, dass die politische Notwendigkeit der Würdigung ihres Leidens, das sie im Namen des Kommunismus erdulden mussten von der höchstmöglichen politische Institution, der Legislative anerkannt wird und mit dem Beschluss für die Schaffung eines Mahnmals beantwortet wird. Damit wird ihr Leiden nicht kleiner, und ihre Traumata werden nicht auf einen Schlag aufhören. Aber sie sollen einen Ort bekommen, an dem sichtbar wird, dass sich das deutsche Gemeinwesen ihrer Verpflichtung gegenüber den Opfern bewußt ist, und dass sie ihre Leidenswege würdigt. 

 

Für die bei der UOKG gebildete Initiativgruppe für die Schaffung eines solchen Mahnmals wäre das die Belohnung für ihre nun insgesamt fast zehnjährige Arbeit. Aber es wird nicht das Ende ihrer Arbeit sein. 

 

Berlin, den 21. April 2017